Freianlagenplanung

Landschafts- und Freianlagenplanung

Landschafts- und Freianlagenplanung

Mit der Landschaft als Teil unseres Lebensumfeldes beschäftigen wir uns als selbständiges Büro seit 1994.
 Ausgehend von den seinerzeit aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir uns zunächst intensiv mit der Erarbeitung von Landschaftsplänen für gesamte Gemeindegebiete beschäftigt. Die Tätigkeitsfelder, unsere Mitarbeiter, gefragte Themen und Arbeitsmethoden haben sich mit neuen Anforderungen von Auftraggebern und gesellschaftlicher Schwerpunktsetzung weiterentwickelt.

Im Auftrag von Kommunen und privaten Vorhabenträgern erstellen wir Umweltberichte zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, Landschaftspflegerische Begleitpläne zu Vorhaben im Außenbereich der Gemeinden, fertigen Unterlagen zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit oder zur Sicherstellung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit ebenso wie Unterlagen zur Standortfindung und schließlich auch nach wie vor den „traditionellen“ Landschaftsplan.

Nicht zu vergessen sind Freianlagenplanungen bzw. Objektplanungen wie sie z. B. für Schulhöfe, Kindergärten, öffentliche Grünanlagen oder besondere Gärten erforderlich sind.

Freianlagenplanung & Objektplanung


Damit alles gut aussieht: Die Gestaltung von Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden und Nutzflächen oder auf privaten Grundstücken erfordert eine detaillierte Freianlagenplanung.
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Landschaftspflegerische Begleitpläne


Bauen und Umgestaltungen führen oft zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans darzustellen und zu bewerten sind.
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Umweltberichte


Im Sinne eines Fachbeitrags erstellen wir seit 1994 Umweltberichte nach § 2a Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
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Fachbeiträge und Planungen


Seit 2001 erstellen wir Unterlangen zur FFH-Verträglichkeit, zum Artenschutz, zur Einrichtung von Ökokonten und unterstützen bei Standortuntersuchungen.
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Landschaftspläne


Damit alles gut aussieht: Die Gestaltung von Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden und Nutzflächen oder auf privaten Grundstücken erfordert eine detaillierte Freianlagenplanung.
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Freianlagenplanung & Objektplanung


Damit alles gut aussieht: Die Gestaltung von Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden und Nutzflächen oder auf privaten Grundstücken erfordert eine detaillierte Freianlagenplanung.

Es scheint so simple zu sein: Hier und da ein paar Gehölze, dort ein Zaun und ein Sitzplatz mit schöner Aussicht. Durch vielfältige Nutzungswünsche, besondere Anforderungen wie z. B. im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen oder von Seiten des Naturschutzes und letztlich auch durch konträre Schönheitsvorstellungen kann die Entwicklung einer Freianlage zu einer höchst komplizierten Angelegenheit werden. Nicht zu vergessen sind unterschiedliche Geländehöhen, vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen und ggf. auch Abschirmungen, um Beeinträchtigungen anderer zu vermeiden.

Referenzen

Freianlagen Planungen / Objektplanungen erstellen wir zu folgenden Projekt- bzw. Vorhabentypen erstellt:

Kindertagestätten und Schulen / Schulhöfen

Freiflächen, innerörtliche Grünflächen, Dorfplätze

Private Gärten

Pflanzungen für Straßenbauvorhaben und andere bauliche Anlagen

Herstellung von Ausgleichspflanzungen zur Umsetzung z. B. von Bebauungsplänen

Von besonderem Charakter waren:

Die Außenanlagen der Kindertagesstätte am Klinikum Itzehoe – in dem stark bewegten Gelände waren befestigte Flächen ebenso wie bespielbare Grünflächen mit unterschiedlichen Geräten, Ruhezonen, Zugänge und eine Abgrenzung gegenüber angrenzenden Flächen vorzusehen.
Die Neugestaltung des Pausenhofs des Sophie-Scholl-Gymnasiums, Itzehoe

Aktuelle Projekte:

Schulhofumgestaltung Schule Hohe Geest, Hohenwestedt

Außenanlagen der Kirchengemeinde St. Ansgar, Itzehoe

 

Ansprechpartner: Mathias Günther, Reinhard Pollok

Landschaftspflegerische Begleitpläne


Bauen und Umgestaltungen führen oft zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans darzustellen und zu bewerten sind.

Die Umsetzung eines Vorhabens kann Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 15 BNatSchG hat der Vorhabenträger die Auswirkungen des Vorhabens darzustellen. Dies erfolgt im Regelfall mit Hilfe eines Landschaftspflegerischen Begleitplans durch eine Berücksichtigung der so genannten Umweltschutzgüter, damit die Genehmigungsbehörde in die Lage versetzt wird, eine naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen.

 Referenzen

Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellen wir zu folgenden Projekt- bzw. Vorhabentypen

Straßenbau vorhaben, Wander- und Radwegebau

Sand- und Kiesabbau, Tonabbau

Windenergieanlagen, Biogasanlagen

Einzelbauvorhaben im Außenbereich der Gemeinde wie landwirtschaftliche Gebäude, Lagerflächen

Gewässerläufe, Gewässerausbau, naturnahe Kleingewässer

Von besonderem Charakter waren:

Die Ersatzverlegung von Rohöltransportleitungen durch die Fa. GDF Suez in einem Naturschutzgebiet.
Die Umgestaltung eines ehemals für die Wasserversorgung von Dörfern genutzten artesischen Quellbereichs für die ganzheitlich orientierte Trinkwasserabfüllung samt naturnaher Umgestaltung eines Bachlaufs.
 

Ansprechpartner: Reinhard Pollok

Umweltberichte


Im Sinne eines Fachbeitrags erstellen wir seit 1994 Umweltberichte nach § 2a Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen

Diese stellen wir dem jeweiligen Büro für Stadtplanung zur weiteren Nutzung Verfügung. Zu jeder Planung fertigen wir die vegetationskundlichen Bestandsaufnahmen selbst, so dass über diese fundierte Ortskenntnisse eine fachlich qualifizierte Sichtweise in die Bauleitplanungen eingebracht wird.

Referenzen

In den vergangenen drei Jahren wurden ca. 60 Umweltberichte erstellt. Anbei ein Beispiel einer „einfachen“ Bestandsdarstellung, über die die landschaftsplanerisch wichtigen Inhalte für die Übernahme in die Bauleitplanung verdeutlicht werden.

 Ansprechpartner: Reinhard Pollok

Fachbeiträge und Planungen


Seit 2001 erstellen wir Unterlangen zur FFH-Verträglichkeit, zum Artenschutz, zur Einrichtung von Ökokonten und unterstützen bei Standortuntersuchungen.

Spezielle Fragen erfordern spezielle Antworten: Je nach Art und Lage eines Vorhabens werden spezielle Bearbeitungsweisen und Lösungen erforderlich. Die nachfolgend benannten FAchbearbeitungen führen wir in unserem Büro eigenständig aus. Für spezielle Fragestellungen ziehen wir jeweils Fachleute hinzu.

FFH-Verträglichkeits(-vor-)prüfung
Planungen werden oft erst dann umsetzbar, wenn einzelne Fachbearbeitungen durchgeführt wurden und es somit nachvollziehbar wird, welche Auswirkungen die Planung haben wird. Bei Lage in Nähe eines so genannten NATURA-2000-Gebietes (also eines FFH-Gebietes und / oder eines EU-Vogelschutzgebietes) ist gemäß § 34 BNatSchG vor der Genehmigung oder Umsetzung eines Projektes die Frage zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes verträglich sein wird. Hierzu werden die Projektdaten in Beziehung zu den Schutzgebiets-Erhaltungszielen gesetzt und geprüft, ob hier tatsächlich Beeinträchtigungen zu besorgen wären.

Fachbeitrag zum Artenschutz
Eine andere Rechtsgrundlage (§ 44 BNatSchG) führt zu dem Erfordernis, den Schutz bestimmter Pflanzen- und Tierarten in besonderer Weise im Rahmen der Planung zu beachten und ggf. erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vorzusehen.

Ökokonten
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen gemäß § 15 BNatSchG einer geeigneten Kompensation. Seit mehreren Jahren hat sich in diesem Zusammenhang die Einrichtung so genannten „Ökokonten“ etabliert. Somit kann im Bedarfsfall auf schon rechtlich gesicherte und umgehend zur Verfügung stehende Flächen zurückgegriffen werden, wenn innerhalb des Vorhabengebiets eine angemessene Kompensation nicht möglich sein sollte.

Standortuntersuchungen
Zu Beginn und der in der Diskussion von Projekten steht oft die Frage, an welcher Stelle eine Realisierung am besten und sinnvollsten wäre. Zur Versachlichung der oft emotional geführten Gespräche und zur Untermauerung werden mit Hilfe der Projektanforderungen die Rahmenbedingungen verschiedener Standorte verglichen, um die jeweiligen Vor- und Nachteile zu ermitteln und bewerten zu können.

 Ansprechpartner: Reinhard Pollok

Landschaftspläne


Damit alles gut aussieht: Die Gestaltung von Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden und Nutzflächen oder auf privaten Grundstücken erfordert eine detaillierte Freianlagenplanung.

Ausgehend von der Größe und Lage einer Gemeinde können Landschaftspläne dann aufzustellen sein, wenn z. B. bezüglich der Standortwahl, Lage und Wirkungen auf andere Nutzungen eine Betrachtung nicht nur einer bestimmten Fläche sondern die Einfügung in den räumlich-funktionalen Zusammenhang gefragt. Die Rechtsgrundlage hierfür gibt § 11 BNatSchG. Wir achten bei der Bearbeitung darauf, dass es sich bei der Planung zwar um eine landschaftspflegerisch-fachliche Planung handelt, in der jedoch die Erfordernisse, Ziele und Maßnahmen der Gemeinde dargelegt werden.

Referenzen

Bisher haben wir ca. 50 Landschaftspläne für Gemeinden erstellt. Hinzu kommt eine Vielzahl von Planungen zur Änderung bzw. Fortschreibung bereits bestehender Landschaftspläne.

Ansprechpartner: Reinhard Pollok, Mathias Günther


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