Bauen und Umgestaltungen führen oft zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans darzustellen und zu bewerten sind.
Die Umsetzung eines Vorhabens kann Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 15 BNatSchG hat der Vorhabenträger die Auswirkungen des Vorhabens darzustellen. Dies erfolgt im Regelfall mit Hilfe eines Landschaftspflegerischen Begleitplans durch eine Berücksichtigung der so genannten Umweltschutzgüter, damit die Genehmigungsbehörde in die Lage versetzt wird, eine naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen.
Referenzen
Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellen wir zu folgenden Projekt- bzw. Vorhabentypen
Straßenbau vorhaben, Wander- und Radwegebau
Sand- und Kiesabbau, Tonabbau
Windenergieanlagen, Biogasanlagen
Einzelbauvorhaben im Außenbereich der Gemeinde wie landwirtschaftliche Gebäude, Lagerflächen
Gewässerläufe, Gewässerausbau, naturnahe Kleingewässer
Von besonderem Charakter waren:
Die Ersatzverlegung von Rohöltransportleitungen durch die Fa. GDF Suez in einem Naturschutzgebiet.
Die Umgestaltung eines ehemals für die Wasserversorgung von Dörfern genutzten artesischen Quellbereichs für die ganzheitlich orientierte Trinkwasserabfüllung samt naturnaher Umgestaltung eines Bachlaufs.
Ansprechpartner: Reinhard Pollok